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Ihr Spezialist für Krane im Berner Oberland

Wir gehen dorthin, wo sie bauen. Sei das Gelände auch noch so unwegsam,

uns ist kein Weg zu weit und kein Berg zu hoch.

Direkte Beratung und fachgerechte Montage vom Profi

Hier packt der Chef noch persönlich an:
Beratung, Auf- und Abbau der Krane stehen ganz unter der Leitung von Andreas Imobersteg. Für all Ihre Fragen steht er Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Krane mieten und kaufen im Berner Oberland

Wir sind erfahren im Umgang mit Spezialaufträgen und haben auch schon auf dem Niesen einen Kran montiert. Im Berner Oberland lösen wir jedes Kranproblem. Dank unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Krane sind wir bestens qualifiziert, um Sie optimal zu beraten und gemeinsam mit Ihnen die ideale Lösung zu erarbeiten. Dank unserem breiten Angebot an Kranen zum Mieten oder Kaufen sind wir äusserst flexibel und für jede Aufgabe gewappnet.

Flexibilität und Sicherheit

Dank unserem breiten Angebot an Kranen zum Mieten oder Kaufen sind wir äusserst flexibel und für jede Aufgabe gewappnet. Unsere Krane werden regelmässig gewartet und unser Angebot mit neuen Modellen ergänzt. Als Suva anerkannter Kranexperte kann ich Ihnen zudem bestmögliche Sicherheit garantieren.

Sie suchen den passenden Kran? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Egal, ob Sie einen Kran mieten oder kaufen möchten - wir finden die ideale Lösung für Ihr Projekt. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen!

Sicherheit und Expertisen

Seit dem 1. Januar 2007 ist die revidierte Kranverordnung in Kraft und regelt die Anforderungen an die sichere Verwendung von Kranen.
Unsere Krane werden regelmässig gewartet und unser Angebot mit neuen Modellen ergänzt. Als Suva anerkannter Kranexperte kann ich Ihnen zudem bestmögliche Sicherheit garantieren. 

Der  Arbeitgeber  ist  dafür  verantwortlich,  dass  die  sicherheitsrelevanten  Elemente  des  Krans  durch  den  Kranführer  täglich in  der  Regel bei Arbeitsbeginn auf ihre ordnungsgemässe Funktion überprüft werden. Massgebend für den Umfang dieser Überprüfung sind die Angaben  des  Herstellers. Werden  bei  der  Überprüfung  Mängel festgestellt, sind diese durch einen Kranfachmann beheben zu lassen, bevor mit dem Kran Hebearbeiten ausgeführt werden.

Wenn der Kran verwendet wird, so ist die ganze Krankonstruktion mindestens einmal jährlich einer Überprüfung (Funktions- und Sichtkontrolle)  durch  einen  Kranfachmann  zu  unterziehen.  Massgebend für den Umfang dieser Überprüfung sind die Angaben des Herstellers.  Werden  bei  der  Überprüfung  Mängel  festgestellt,  sind  diese durch einen Kranfachmann beheben zu lassen, bevor mit dem Kran Hebearbeiten ausgeführt werden.

Kontrollintervalle

Die ganze Krankonstruktion ist alle 4 Jahre einer Funktions- und Sichtkontrolle durch einen anerkannten Kranexperten zu unterziehen. Ist der Kran älter als 20 Jahre, muss der Kontrollintervall auf 2 Jahre verkürzt werden. Ab 30 jahren sind jährliche Kontrollen nötig.